Du hast einen Gig in einem anderen Land. Der Club will eine Rechnung. Kommt Umsatzsteuer drauf, so wie zu Hause? Meistens nicht. Aber bevor wir zur Rechnung kommen, entscheiden zwei kurze Fragen über dich, wie das Ganze für dich läuft.

Zuerst: zwei kurze Fragen

1. Bist du schon angemeldet?

Bevor du überhaupt eine Rechnung schickst, muss das Finanzamt wissen, dass du selbstständig arbeitest. Das machst du einmal zu Beginn, mit einem kurzen Online-Formular auf der Behördenseite ELSTER. Danach bekommst du deine Steuernummer und darfst Rechnungen stellen.

Die meisten DJs gelten beim Finanzamt als Künstler. Das heißt meistens: Du meldest dich nur beim Finanzamt an und brauchst keinen Gewerbeschein von der Stadt. Bei DJs ist das aber ein kleiner Graubereich. Wenn du nicht sicher bist, was auf dich zutrifft, frag einfach beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung. Lieber fragen als raten.

2. Wie viel wirst du dieses Jahr ungefähr verdienen?

Hab eine grobe Zahl im Kopf, auch wenn sie ungenau ist. Sie entscheidet, ob überhaupt Umsatzsteuer dazukommt.

Wenn du dieses Jahr unter 25.000 Euro bleibst, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dann kommt auf deine deutschen Gigs gar keine Umsatzsteuer. Viele DJs am Anfang liegen deutlich darunter, also bist das wahrscheinlich du. Die Grenzen erklären wir in einfachen Worten in unserem Kleinunternehmer-Ratgeber.

Ein Haken, den du jetzt schon kennen solltest: Die Kleinunternehmerregelung gilt nur für deine deutschen Gigs. Für Gigs in anderen EU-Ländern brauchst du trotzdem eine USt-IdNr und den Reverse-Charge-Hinweis, auch als Kleinunternehmer. Mehr dazu gleich.

Beides geklärt? Gut. Jetzt zur Rechnung.

Lern Hazel kennen

Hazel ist DJ in Berlin und spielt seit ein paar Jahren in deutschen Clubs. Letzte Woche hat ein Club in Barcelona für einen Samstagabend gebucht. Das Honorar: 800 Euro. Jetzt will der Club eine Rechnung, und Hazel ist sich nicht sicher, ob Umsatzsteuer draufkommt.

Die kurze Antwort: keine deutsche Umsatzsteuer bei diesem Gig. Der Club ist ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, also kümmert sich der Club um die Steuer. Das nennt man Reverse Charge. Es heißt einfach: Die Steuer ist Sache des Clubs, nicht von Hazel.

Zuerst brauchst du eine USt-IdNr

Für Gigs in anderen EU-Ländern brauchst du eine USt-IdNr. Das ist eine Steuernummer für Geschäfte innerhalb der EU. Sie beginnt mit DE und sieht so aus: DE312654987. Sie ist nicht dasselbe wie deine normale Steuernummer.

Falls du noch keine hast: Du bekommst sie kostenlos. Du beantragst sie online beim deutschen Finanzamt (dem BZSt) hier: www.bzst.de. Es kann ein paar Wochen dauern, bis sie da ist, also kümmere dich vor der ersten Reise darum, nicht am Abend davor.

Der Club braucht auch eine USt-IdNr. Frag nach ihrer und schreib sie neben deine auf die Rechnung.

Hazels Rechnung

So sieht die Rechnung an den Club in Barcelona aus:

RECHNUNG RE-2026-041

Von: Hazel Berger, Sonnenallee 12, 12059 Berlin
Steuernummer: 12/345/67890
USt-IdNr: DE312654987

An: Sala Nocturna SL, Carrer de Mallorca 200, 08008 Barcelona
USt-IdNr: ESB12345678

Datum: 8. Juni 2026
Gig-Datum: 6. Juni 2026

Was                                      Betrag
-----------------------------------------------
DJ-Set, Clubnacht                        800,00 €

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Reverse charge: VAT to be accounted for by the recipient

Gesamt: 800,00 €
Zahlbar bis: 22. Juni 2026

Keine Umsatzsteuer-Zeile. Beide USt-IdNrn oben. Und der Hinweis auf Deutsch und Englisch, damit der Club ihn versteht und das Finanzamt die richtige Formulierung sieht, falls es mal nachschaut.

Kurzer Tipp: Bevor du die Rechnung schickst, prüf, ob die USt-IdNr des Clubs echt ist. Dafür gibt es einen kostenlosen EU-Checker hier: USt-IdNr-Checker. Dauert zehn Sekunden. Ist die Nummer falsch oder hat einen Tippfehler, gilt die Steuerbefreiung nicht, und du bleibst womöglich auf Steuer sitzen, die du nie kassiert hast.

Ein Gig in Deutschland ist anders

Sagen wir, Hazel spielt stattdessen in einem Club in Frankfurt. Gleicher DJ, gleiches Set, aber innerhalb von Deutschland. Was du hier machst, hängt von Frage 2 von oben ab.

Mit der Kleinunternehmerregelung: keine Umsatzsteuer. Der Frankfurt-Gig sind einfach 800 Euro. Du setzt eine kurze Zeile auf die Rechnung:

Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Wenn du über der Grenze liegst und Umsatzsteuer berechnest: Dann kommt deutsche Umsatzsteuer auf dein Honorar. Aus 800 Euro werden 800 Euro plus 19 % Steuer, also 952 Euro gesamt. (Manchmal gilt ein DJ-Set als Konzert und es greifen 7 %, das hängt aber vom Abend ab und ist eine Frage für die Steuerberatung. Im Zweifel ist 19 % die sichere Wahl.)

Die einfache Faustregel:

  • Gig in Deutschland: deutsche Umsatzsteuer drauf, außer du nutzt die Kleinunternehmerregelung.
  • Gig in einem anderen EU-Land: keine deutsche Umsatzsteuer, dafür der Reverse-Charge-Hinweis. Gleich, egal wie.

Gigs außerhalb der EU

Was ist mit einem Gig in UK, der Schweiz oder Norwegen? In einem Punkt wie beim EU-Fall: Du setzt keine deutsche Umsatzsteuer drauf.

Eine Sache zum Aufpassen: Manche Länder ziehen einen kleinen Teil Steuer von deinem Honorar ab, bevor sie dich bezahlen. Frag den Veranstalter also vorher, wie viel am Ende wirklich bei dir ankommt, damit es keine Überraschung gibt.

Vergiss die kurze Meldung nicht

Es gibt eine kleine Aufgabe, die leicht untergeht. Ein paar Mal im Jahr schickst du dem Finanzamt eine kurze Liste der Gigs, die du für Unternehmen in anderen EU-Ländern gespielt hast: wer das war und wie viel du berechnet hast. Das geht schnell, aber wenn du es lange auslässt, kann Post mit Nachfragen kommen. Gute Rechnungssoftware erinnert dich, wenn sie fällig ist.

Kurz zur KSK

Wenn du den Großteil deines Geldes mit dem Auflegen verdienst, lohnt es sich, dich über die Künstlersozialkasse (KSK) einzulesen. Kurz gesagt: Sie kann rund die Hälfte deiner Kranken- und Rentenbeiträge übernehmen, so wie es ein normaler Job tun würde.

Die Regeln für DJs sind etwas speziell, das ist also etwas zum selbst Einlesen oder für ein Gespräch mit der Steuerberatung. Es ändert nicht, was du auf jede Rechnung schreibst. Es ändert deine monatlichen Kosten und wie viel dir bleibt. Setz es einfach auf deine Liste.

Der genaue Text für die Rechnung

Bei einem Gig in einem anderen EU-Land muss dieser Hinweis auf die Rechnung:

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

(auf Englisch: Reverse charge, VAT to be accounted for by the recipient)

In einfachen Worten: Wenn du für ein Unternehmen in einem anderen EU-Land spielst, zahlt es die Steuer, nicht du. Beide Zeilen auf der Rechnung machen es allen leicht, dem Club und dem Finanzamt.

Was das für dich bedeutet

Als DJ auf Tour ändert sich deine Rechnung je nachdem, wo du spielst: Steuer zu Hause, keine plus ein kurzer Hinweis in der EU, keine auch weiter weg. Was Leute stolpern lässt, sind die kleinen Dinge: die USt-IdNr des Clubs prüfen, den Hinweis genau richtig setzen, die kleine Meldung pünktlich schicken.

Genau diesen langweiligen Kram nimmt dir Kikiform ab. Es prüft USt-IdNrn, setzt den richtigen Reverse-Charge-Hinweis in beiden Sprachen und erinnert dich an die Meldung. Du denkst an den Gig, nicht an den Papierkram. Du kannst es kostenlos ausprobieren.


Diese Fehler kannst du dir sparen

Drei, die DJs Geld kosten:

Umsatzsteuer auf einen Auslandsgig. Leon hat aus Gewohnheit 19 % auf eine Rechnung an einen Club in Lissabon gesetzt. Der Club konnte das Geld nicht zurückholen und bat ihn, die Rechnung neu zu machen. Bei EU-Clubs gilt: keine Steuer, nur der Hinweis.

USt-IdNr nicht geprüft. Mara hat die USt-IdNr eines Clubs aus einer E-Mail kopiert. Sie hatte einen Tippfehler und existierte nicht, also galt die Steuerbefreiung nicht, und das Finanzamt wollte die Steuer von ihr. Prüf die Nummer immer zuerst.

Die Meldung vergessen. Tomas hat den ganzen Sommer EU-Gigs gespielt und nie die kurze Meldung geschickt. Die Clubs haben ihre Seite gemeldet, das Finanzamt hat die Lücke gesehen, und es kam Post. Schick sie jedes Mal, wenn sie fällig ist, auch bei einem kleinen Gig.